Auch hier zeigt sich der bereits für andere Lieferorte beobachtete modus operandi, gemäss dem der Beschuldigte zuerst die Depotwohnung an der D.________(Adresse) und anschliessend den Lieferort – hier die BO.________(Adresse) in BN.________(Ortschaft) – aufsucht. Dass der Beschuldigte die Liegenschaft an der BO.________(Adresse) in BN.________(Ortschaft) betritt und sich dort lediglich kurz, wie für den Warenumschlag ausreichend und typisch, aufhält, konnte anlässlich der Observation festgestellt werden.