Die einzelnen Aufenthalte dauerten jeweils zwischen gut 10 bis knapp 30 Minuten an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und zwei bis zu 10 Minuten an der BO.________(Adresse) in BN.________(Ortschaft). Zunächst ist beim zweimal angeklagten 07.05.2022 davon auszugehen, dass es sich um einen offensichtlichen Verschrieb handelt und beabsichtigt war, für den 06.05. und 07.05.2022 eine Lieferfahrt anzuklagen, zumal sich diese Daten aus den GPS-Aufzeichnungen der technischen Standortüberwachung ergeben. Auch hier zeigt sich der bereits für andere Lieferorte beobachtete modus operandi, gemäss