(Adresse) in BN.________ (Ortschaft) gefahren, wo er einem unbekannten Abnehmer die bestellten Mengen an Kokain- und Heroingemisch übergeben und das Entgelt dafür entgegengenommen habe. Die in Ziff. 1.1.18. der Anklageschrift vorgeworfene Lieferung an den unbekannten Abnehmer an der BO.________(Adresse) in BN.________ (Ortschaft) bzw. insbesondere die vorgeworfenen Mengen werden seitens des Beschuldigten bestritten. 2.19.2. Beweismittel und konkrete Beweiswürdigung