Mengen und Reinheitsgrade kann auf die Ausführungen unter Ziff. III./2.1. vorstehend verwiesen werden. Der Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.17. der Anklageschrift, wonach der Beschuldigte an der BM.________ (Adresse) in T.________(Ortschaft) in zwei Lieferungen insgesamt 30 Gramm Kokain- und 12 Gramm Heroingemisch an eine unbekannte Person gegen Entgelt übergab, kann als erstellt erachtet werden.