Gestützt auf die Feststellungen aus der Observation sowie dem beobachteten und mittels GPS nachvollzogenen modus operandi, gemäss dem der Beschuldigte zuerst die Depotwohnung an der D.________(Adresse) und anschliessend den Lieferort – hier die BM.________(Adresse) in T.________(Ortschaft) – aufsucht, liegt nahe, dass der Beschuldigte an der BM.________(Adresse) in T.________(Ortschaft) Kokain- und Heroingemisch auslieferte, zumal er gemäss seinen Angaben auch niemanden in der Schweiz kannte, den er sonst hätte besuchen können und eben gerade für diese Aufgabe rekrutiert worden war. Betreffend die bei den einzelnen Lieferfahrten ausgelieferten