276). Gestützt auf die Feststellungen aus der Observation sowie dem beobachteten und mittels GPS nachvollzogenen modus operandi, gemäss dem der Beschuldigte zuerst die Depotwohnung an der D.________(Adresse) und anschliessend den Lieferort – hier die BM.________(Adresse) in T.________(Ortschaft) – aufsucht, liegt nahe, dass der Beschuldigte an der BM.________(Adresse) in T.________(Ortschaft) Kokain- und Heroingemisch auslieferte, zumal er gemäss seinen Angaben auch niemanden in der Schweiz kannte, den er sonst hätte besuchen können und eben gerade für diese Aufgabe rekrutiert worden war.