(Adresse) in T.________(Ortschaft) klingelte, diese betrat und eine Minute später wieder verliess. Sowohl für den 04.05. als auch für den 05.05.2022 wurden gemäss den GPS- Aufzeichnungen aus der technischen Standortermittlung Aufenthalte des Beschuldigten an der U.________(Adresse) bzw. W.________(Adresse) in T.________(Ortschaft) aufgezeichnet, nachdem er zuvor die Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) aufsuchte (pag. 276).