1.1.17. der Anklageschrift vorgeworfen, dass er in zwei Lieferungen jeweils 15 Gramm Kokaingemisch und 6 Gramm Heroingemisch, insgesamt also 30 Gramm Kokaingemisch und 12 Gramm Heroingemisch, an eine unbekannte Person an der U.________(Adresse) 8 in T.________(Ortschaft) gegen Entgelt übergeben habe. Der Beschuldigte sei am 04.05. und 05.05. zuerst zur Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und anschliessend zum Lieferort an der U.________(Adresse) 8 in T.________(Ortschaft) gefahren, wo er einem unbekannten Abnehmer die bestellten Mengen an Ko-