Der Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.16. der Anklageschrift, wonach der Beschuldigte am BK.________(Adresse) bzw. der BL.________(Adresse) in BJ.________(Ortschaft) in zehn Lieferungen insgesamt 150 Gramm Kokain- und 60 Gramm Heroingemisch an eine unbekannte Person gegen Entgelt übergab, kann als erstellt erachtet werden.