266-270). Die Aufenthalte dauerten jeweils zwischen gut 10 bis knapp 30 Minuten an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und eine bis zu 10 Minuten am BK.________(Adresse) bzw. der BL.________(Adresse) in BJ.________(Ortschaft), wobei regelmässig für beide Standorte Aufenthalte aufgezeichnet wurden, was daran liegen kann, dass die beiden Strassen in einer Ecke zusammenlaufen, wo sich jeweils Parkplätze direkt an der Strasse befinden. Die jeweilige Aufenthaltsdauer reicht sowohl aus, um die bestellten Betäubungsmittel abzuholen und allenfalls abzuportionieren als auch sie am Lieferort gegen ein Entgelt zu übergeben.