(Adresse) in BJ.________ (Ortschaft) gefahren, wo er einem unbekannten Abnehmer die bestellten Mengen an Kokain- und Heroingemisch übergeben und das Entgelt dafür entgegengenommen habe. Die in Ziff. 1.1.16. der Anklageschrift vorgeworfene Lieferung an den unbekannten Abnehmer am BK.________(Adresse) und der BL.________(Adresse) in BJ.________(Ortschaft) bzw. insbesondere die vorgeworfenen Mengen werden seitens des Beschuldigten bestritten. 2.17.2. Beweismittel und konkrete Beweiswürdigung