260 f.). Die Aufenthalte dauerten jeweils zwischen knapp 10 bis zu 40 Minuten an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und knapp drei bis zu 24 Minuten an der BI.________(Adresse) in BH.________(Ortschaft), was sowohl ausreicht, um die bestellten Betäubungsmittel abzuholen und allenfalls abzuportionieren als auch sie am Lieferort gegen ein Entgelt zu übergeben. Mithin zeigt sich auch hier der bereits für andere Lieferorte beobachtete modus operandi, gemäss dem der Beschuldigte zuerst die Depotwohnung an der D.________(Adresse) und anschliessend den Lieferort – hier die BI.________(Adresse) in BH.________(Ortschaft) – aufsucht.