Vier Minuten später kam er aus der Richtung der Liegenschaft BI.________(Adresse), stieg in sein Fahrzeug und fuhr nach E.________(Ortschaft) (pag. 261). Gemäss den GPS-Aufzeichnungen aus der technischen Standortermittlung hielt sich der Beschuldigte am de weZu d., 29.04., 01.05., 05.05. und 07.05.2022 an der BI.________(Adresse) in BH.________(Ortschaft) auf, nachdem er zuvor die Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) aufsuchte (pag. 260 f.).