Der Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.14. der Anklageschrift, wonach der Beschuldigte an der BF.________(Adresse) und BG.________(Adresse) in BE.________(Ortschaft) in zwei Lieferungen insgesamt 30 Gramm Kokain- und 12 Gramm Heroingemisch an eine unbekannte Person gegen Entgelt übergab, kann als erstellt erachtet werden.