(Adresse) in BE.________ (Ortschaft) gefahren, wo er einem unbekannten Abnehmer die bestellten Mengen an Kokain- und Heroingemisch übergeben und das Entgelt dafür entgegengenommen habe. Die in Ziff. 1.1.14. der Anklageschrift vorgeworfene Lieferung an den unbekannten Abnehmer an der BF.________(Adresse) und BG.________(Adresse) in BE.________(Ortschaft) bzw. insbesondere die vorgeworfenen Mengen werden seitens des Beschuldigten bestritten. 2.15.2. Beweismittel und konkrete Beweiswürdigung