Eine zusätzliche, nicht angeklagte Fahrt wurde im Ergebnis nicht hinzugerechnet. Zusammengefasst können die Ausführungen der Vorinstanz daingehend korrigiert werden, dass die zwei Übergaben in BB.________(Ortschaft) am 25. April 2022 um 13:57 Uhr und 14:00 Uhr stattgefunden haben und dass am 27. April 2022 keine Übergabe stattgefunden hat, was sich aber nicht auf die relevanten Berechnungen auswirkt, die von der Vorinstanz jeweils richtig gemacht wurden.