Am 19.05.2022 dauerte der Aufenthalt des Beschuldigten lediglich 20 Sekunden, was aber auch noch als ausreichend erachtet wird, um die vorbestellten Betäubungsmittel und den entsprechenden Geldbetrag auszutauschen. Mithin zeigt sich auch hier der bereits für andere Lieferorte beobachtete modus operandi, gemäss dem der Beschuldigte zuerst die Depotwohnung an der D.________(Adresse) und anschliessend den Lieferort – hier die an der AY.________(Adresse) in AX.________(Ortschaft) – aufsucht.