226-229). Die Aufenthalte dauerten regelmässig zwischen gut zehn bis zu knapp 30 Minuten (einmal knapp 40 Minuten) an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und rund zwei bis zu sieben Minuten an der BA.________(Adresse) in AZ.________(Ortschaft), was sowohl ausreicht, um die bestellten Betäubungsmittel abzuholen und allenfalls abzuportionieren als auch sie am Lieferort gegen ein Entgelt zu übergeben. Am 19.05.2022 dauerte der Aufenthalt des Beschuldigten lediglich 20 Sekunden, was aber auch noch als ausreichend erachtet wird, um die vorbestellten Betäubungsmittel und den entsprechenden Geldbetrag auszutauschen.