Der Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.10. der Anklageschrift, wonach der Beschuldigte an der AY.________(Adresse) in AX.________(Ortschaft) in fünf Lieferungen insgesamt 75 Gramm Kokainund 30 Gramm Heroingemisch an eine unbekannte Person gegen Entgelt übergab, kann als erstellt erachtet werden.