Dem Beschuldigten wird in Ziff. 1.1.10. der Anklageschrift vorgeworfen, dass er in 5 Lieferungen jeweils 15 Gramm Kokaingemisch und 6 Gramm Heroingemisch, insgesamt also 75 Gramm Kokaingemisch und 30 Gramm Heroingemisch, an eine unbekannte Person in AX.________(Ortschaft) übergeben habe. Der Beschuldigte sei am 25.04., 26.04., 27.04 und 28.04.2022 zuerst zur Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und anschliessend zu den Lieferorten an der AY.________ (Adresse) in AX.