Der Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.9. der Anklageschrift, wonach der Beschuldigte an der AU.________(Adresse), dem AV.________(Adresse) bzw. der AW.________(Adresse) in AT.________(Ortschaft) in sieben Lieferungen insgesamt 105 Gramm Kokain- und 42 Gramm Heroingemisch an eine unbekannte Person gegen Entgelt übergab, kann als erstellt erachtet werden.