36 AW.________ (Adresse) in AT.________ (Ortschaft) gefahren, wo er einem unbekannten Abnehmer die bestellten Mengen an Kokain- und Heroingemisch übergeben und das Entgelt dafür entgegengenommen habe. Die in Ziff. 1.1.9. der Anklageschrift vorgeworfene Lieferung an den unbekannten Abnehmer an der AU.________(Adresse), dem AV.________(Adresse) und der AW.________(Adresse) in AT.________(Ortschaft) bzw. insbesondere die vorgeworfenen Mengen werden seitens des Beschuldigten bestritten. 2.10.2. Beweismittel und konkrete Beweiswürdigung