Insgesamt kann somit als erstellt erachtet werden, dass der Beschuldigte über einen Zeitraum von rund drei Wochen zwischen dem 14.04. und 05.05.2022 in 22 Lieferungen jeweils 3.5 Gramm Heroinund 3 Gramm Kokaingemisch an M.________ gegen Entgelt übergeben hat. Der in Ziff. 1.1.8. angeklagte Sachverhalt ist mithin erstellt, allerdings mit den tieferen Mengen gemäss der Aussage von M.________.