Insgesamt kann auf die glaubhaften Angaben von M.________, wonach er den Beschuldigten seit rund drei Wochen kenne und seither täglich bei ihm zwischen 2.5 und 5 Gramm Heroin- und zwischen einem und 5 Gramm Kokaingemisch gekauft habe, abgestellt werden. Dies deckt sich auch mit den Aufzeichnungen der technischen Standortüberwachung, die Aufenthalte des Beschuldigten am 14.04. und dann wieder vom 25.04. bis 05.05.2022 in der Nähe der Tankstelle beim Bahnhof bzw. der Kirche in T.________(Ortschaft) feststellten. Der Treffpunkt deckt sich mit den Angaben von M.__