Dem Beschuldigten wird in Ziff. 1.1.8. der Anklageschrift vorgeworfen, dass er in 22 Lieferungen jeweils 15 Gramm Kokaingemisch und 6 Gramm Heroingemisch, insgesamt also 330 Gramm Kokaingemisch und 132 Gramm Heroingemisch, an M.________ in T.________(Ortschaft) übergeben habe.