Am 13.04.2022 wurde der Beschuldigte beobachtet, wie er zuerst die Wohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) aufsuchte, dann zur V.________ Tankstelle in T.________(Ortschaft) fuhr, wo er den grauen VW Golf parkierte und zum Areal der Kirche ging. Fünf Minuten später sei der Beschuldigte zur Liegenschaft U.________(Adresse) gegangen und habe diese betreten. Anschliessend sei er zu seinem Domizil nach E.________(Ortschaft) gefahren. Der insgesamt rund 10-minütige Aufenthalt in T.________(Ortschaft) ist auch in den Daten der technischen Standortermittlung abgebildet (pag. 194).