Die in Ziff. 1.1.5. der Anklageschrift vorgeworfene Lieferung an den unbekannten Abnehmer an der U.________ (Adresse) in T.________(Ortschaft) bzw. insbesondere die vorgeworfenen Mengen werden seitens des Beschuldigten bestritten. 2.8.2. Beweismittel und konkrete Beweiswürdigung Als objektives Beweismittel liegt dem Gericht zum Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.5. der Anklageschrift der Sammelrapport vom 14.09.2022 (pag. 72 ff.), insbesondere das Deliktsblatt 9 (pag. 193 ff.), vor.