Dem Beschuldigten wird in Ziff. 1.1.7. der Anklageschrift vorgeworfen, dass er in einer Lieferung 15 Gramm Kokaingemisch und 6 Gramm Heroingemisch an eine unbekannte Person an der U.________(Adresse) in T.________(Ortschaft) übergeben hat. Der Beschuldigte sei am 13.04.2022 zuerst zur Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und anschliessend zum Lieferort an der U.________(Adresse) in T.________(Ortschaft) gefahren, wo er einem unbekannten Abnehmer die bestellten Mengen an Ko- kain- und Heroingemisch übergeben und das Entgelt dafür entgegengenommen habe. Die in Ziff.