AM.________(Ortschaft) anzunehmen, dass sie zwecks Auslieferns von Kokain und Heroin an AL.________ erfolgten. Betreffend die bei den einzelnen Lieferfahrten ausgelieferten Mengen und Reinheitsgrade kann auf die Ausführungen unter Ziff. III./2.1. vorstehend verwiesen werden. Der Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.6. der Anklageschrift, wonach der Beschuldigte am AN.________(Adresse) in AM.________(Ortschaft) in 36 Lieferungen insgesamt 540 Gramm Kokainund 216 Gramm Heroingemisch an AL.________ gegen Entgelt übergab, kann als erstellt erachtet werden.