179-181, 184-185). Für den 13.04.2022 wurde zusätzlich zum obenstehend observierten Treffen um rund 12:30 Uhr noch ein knapp einminütiger Aufenthalt um 19:48 Uhr aufgezeichnet (pag. 175). Die Aufenthalte dauerten jeweils zwischen rund zehn bis gut 20 Minuten an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und rund einer bis zu 17 Minuten im AN.________(Adresse) in AM.________(Ortschaft). Aufgrund der anlässlich der Observationen gemachten Beobachtungen lässt sich feststellen, dass sich der Beschuldigte an verschiedenen Daten mit AL.________ im AN.________(Adresse) getroffen hat. AL.________ sei der Kantonspolizei Luzern aufgrund von Widerhandlungen gegen das BetmG bekannt (pag.