III./2.1. vorstehend verwiesen werden. Der Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.5. der Anklageschrift, wonach der Beschuldigte an AJ.________(Adresse) in AH.________(Ortschaft) in sechs Lieferungen insgesamt 90 Gramm Ko- 31 kain- und 36 Gramm Heroingemisch an eine unbekannte Person gegen Entgelt übergab, kann als erstellt erachtet werden.