Entsprechend ist auch für die weiteren Fahrten an die AK.________(Adresse) und AJ.________(Adresse) in AH.________(Ortschaft) vom 14.04., 26.04., 06.05., 17.05. und 22.05.2022 anzunehmen, dass sie zwecks Auslieferns von Kokain und Heroin erfolgten; zumal sich wiederum der bekannte modus operandi zeigt, wonach der Beschuldigte zunächst die Depotwohnung in C.________(Ortschaft) und dann die Lieferadrese – hier die AJ.________(Adresse) in AH.________(Ortschaft) – aufsucht. Betreffend die bei den einzelnen Lieferfahrten ausgelieferten Mengen und Reinheitsgrade kann auf die Ausführungen unter Ziff. III./2.1. vorstehend verwiesen werden.