Die Aufenthalte dauerten zwischen rund 20 bis 27 Minuten an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und jeweils zwischen sieben bis zehn Minuten an der AK.________ (Adresse) und/oder der AJ.________(Adresse) in AH.________(Ortschaft). Aufgrund der Nachricht von O.________ und der Aussage des Beschuldigten, dass er die Lieferadressen jeweils per Nachrichten via Handy zugeschickt erhalten habe, ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte am 08.04.2022 eine solche Lieferanweisung für die AJ.________(Adresse) in AH.________(Ortschaft) erhalten und ausgeführt hat.