Gemäss den GPS-Aufzeichnungen aus der technischen Standortermittlung hielt sich der Beschuldigte am 14.04. an der AK.________ (Adresse) in AH.________(Ortschaft), die an die AJ.________(Adresse) in AH.________(Ortschaft) angrenzt, und am 26.04., 06.05., 17.05. und 22.05.2022 an der AJ.________(Adresse) in AH.________(Ortschaft) auf, nachdem er sich zuvor in C.________(Ortschaft) aufhielt (pag. 167-169). Die Aufenthalte dauerten zwischen rund 20 bis 27 Minuten an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und jeweils zwischen sieben bis zehn Minuten an der AK.