Der Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.4. der Anklageschrift, wonach der Beschuldigte an der AF.________(Adresse) in AE.________(Ortschaft) in zwei Lieferungen insgesamt 30 Gramm Kokainund 12 Gramm Heroingemisch an eine unbekannte Person gegen Entgelt übergab, kann als erstellt erachtet werden.