Für den 07.04.2022 ist aus den Akten eine Nachricht von O.________ mit der Adresse «AF.________(Adresse), AE.________(Ortschaft)» ersichtlich (pag. 161). Gemäss den GPS- Aufzeichnungen aus der technischen Standortermittlung hielt sich der Beschuldigte am 26.04.2022 gut 4 Minuten an der AF.________ (Adresse) in AE.________(Ortschaft) auf, nachdem er sich zuvor knapp 9 Minuten in der Nähe der AG.________ Tankstelle in T.________(Ortschaft) und noch vorher rund 28 Minuten an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) aufgehalten hatte. Mit der Nachricht vom 07.04.2022 liegt eine klare Anweisung von O._______