(Ortschaft) gefahren, wo er einem unbekannten Abnehmer die bestellten Mengen an Kokain- und Heroingemisch übergeben und das Entgelt dafür entgegengenommen habe. Die in Ziff. 1.1.4. der Anklageschrift vorgeworfenen Lieferungen an den unbekannten Abnehmer an der AF.________(Adresse) in AE.________(Ortschaft) bzw. insbesondere die vorgeworfenen Mengen werden seitens des Beschuldigten bestritten. 2.5.2. Beweismittel und konkrete Beweiswürdigung Als objektives Beweismittel liegt dem Gericht zum Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.4. der Anklageschrift der Sammelrapport vom 14.09.2022 (pag. 72 ff.), insbesondere das Deliktsblatt 6 (pag. 160 ff.), vor.