Dem Beschuldigten wird in Ziff. 1.1.4. der Anklageschrift vorgeworfen, dass er in 2 Lieferungen jeweils 15 Gramm Kokaingemisch und 27 Gramm Heroingemisch, insgesamt also 30 Gramm Kokaingemisch und 54 Gramm Heroingemisch, an eine unbekannte Person in AE.________ (Ortschaft) übergeben habe. Der Beschuldigte sei jeweils am 07.04. und 26.04.2022 von der Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) zum Lieferort an der AF.________ (Adresse) in AE.________ (Ortschaft) gefahren, wo er einem unbekannten Abnehmer die bestellten Mengen an Kokain- und Heroingemisch übergeben und das Entgelt dafür entgegengenommen habe.