___ gesendeten Bilds mit einer Abrechnung (pag. 409) aus, dass «AD.________» in diesem Fall habe CHF 750.00 abgeben müssen. Die Zahlen seien von «ihm» geschrieben worden, der Beschuldigte habe das Geld nachzählen müssen und habe dann den Zettel abfotografiert und an O.________ geschickt. «AD.________» sei eine Person, der der Beschuldigte drei, vier Mal Betäubungsmittel geliefert habe. Er sei auch ein paar Mal bei ihm gewesen, um nur Geld abzuholen. Seinen richtigen Namen wisse er nicht genau. Er habe «AD.________» im Auftrag von O.________ beliefert (pag. 366, Z. 469 ff.; pag. 367, Z. 494 ff.).