153). Gemäss den GPS-Aufzeichnungen aus der technischen Standortermittlung hielt sich der Beschuldigte am 26.04., 09.05., 19.05. und 22.05.2022 an der AC.________(Adresse) in AB.________(Ortschaft) auf (pag. 153-155). Die Aufenthalte dauerten zwischen rund zehn bis knapp 30 Minuten an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) und jeweils um die sechs Minuten an der AC.________(Adresse) in AB.________(Ortschaft). In der delegierten Einvernahme vom 15.08.2022 führte der Beschuldigte auf Vorhalt eines am 22.05.2022 an O.________ gesendeten Bilds mit einer Abrechnung (pag.