(Ortschaft) gefahren, wo er dem unbekannten Abnehmer «AA.________» die bestellten Mengen an Kokain- und Heroingemisch gegen Entgelt übergeben habe. Die in Ziff. 1.1.3. der Anklageschrift vorgeworfenen Lieferungen an den unbekannten Abnehmer «AA.________» bzw. «AD.________» an der AC.________ (Adresse) in AB.________(Ortschaft) bzw. insbesondere die vorgeworfenen Mengen werden seitens des Beschuldigten bestritten. 2.4.2. Beweismittel und konkrete Beweiswürdigung