Dem Beschuldigten wird in Ziff. 1.1.3. der Anklageschrift vorgeworfen, dass er in 6 Lieferungen jeweils 15 Gramm Kokaingemisch und 27 Gramm Heroingemisch, insgesamt also 90 Gramm Kokaingemisch und 162 Gramm Heroingemisch an den unbekannten Abnehmer «AA.________» in AB.________ (Ortschaft) geliefert habe. Der Beschuldigte habe sich jeweils am 28.03., 02.04., 26.04., 09.05., 19.05. und 22.05.2022 zunächst in die Depotwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) begeben und sei anschliessend zum Lieferort an der AC.________(Adresse) in AB.________ (Ortschaft) gefahren, wo er dem unbekannten Abnehmer «AA.