9.5.3. Vorwurf gemäss Ziff. 1.1.3. der Anklageschrift Es kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden, die abgesehen von den übergreifenden Themen (Anzahl Lieferfahrten, Menge pro Lieferung und Reinheitsgrade, E. 9.4.) auch von der Verteidigung nicht bestritten wurden und denen sich die Kammer vollumfänglich anschliessen kann (pag. 1182 ff., S. 26 ff. der Urteilsbegründung): 2.4.1. Ausgangslage