lässt sich für den 30.03.2022 nicht erstellen. Für den 05.05.2022 ist aufgrund der GPS-Aufzeichnungen der technischen Standortermittlung sowie der Observation nachvollziehbar, dass sich der Beschuldigte am Y.________(Adresse) in X.________(Ortschaft) aufgehalten hat, nachdem er zuvor im Lager in C.________(Ortschaft) war. Insofern ist aufgrund des modus operandi sowie der Aussagen und Feststellungen zum 25.03.2022 davon auszugehen, dass er auch am 05.05.2022 wiederum Heroin- und Kokaingemisch an L.________ verkauft hat.