Dem Beschuldigten wird in Ziff. 1.1.2. der Anklageschrift vorgeworfen, dass er in 3 Lieferungen jeweils 15 Gramm Kokaingemisch und 27 Gramm Heroingemisch, insgesamt also 45 Gramm Kokaingemisch und 81 Gramm Heroingemisch, an L.________ in C.________(Ortschaft) (recte: X.________) gegen Entgelt übergeben habe. Der Beschuldigte sei jeweils am 25.03., 30.03. und 05.05.2022 vom Depot an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) zum Lieferort am Y.________(Adresse) in X.________ (Ortschaft) gefahren, wo er L.________ die bestellten Mengen an Kokain- und Heroingemisch übergeben und das Entgelt dafür entgegengenommen habe.