Insofern ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte am 20.03.2022 an der U.________(Adresse) in T.________(Ortschaft) 15 Gramm Kokain und 6 Gramm Heroin gegen Entgelt übergeben hat. Am 13.04.2022 wurde der Beschuldigte anlässlich einer Observation dabei beobachtet, wie er nach einem ca. neunminütigen Aufenthalt an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) mit dem grauen VW Golf zur V.________ Tankstelle an der S.________(Adresse) in T.________(Ortschaft) fuhr, wo er parkierte und sich zum Areal der Kirche begab. Ca. fünf Minuten später sei er zur Liegenschaft an der U.________ (Adresse) in C.________ (Ortschaft) gegangen, habe diese betreten und sei danach wieder nach E.____