(Ortschaft) gefahren. Dort angekommen, habe er unbekannten Abnehmern die bestellten Mengen an Kokain- und Heroingemisch gegeben und das Entgelt dafür entgegengenommen. Der Beschuldigte bestreitet grundsätzlich nicht, gegen Entgelt Kokain und Heroin an unbekannte Abnehmer geliefert zu haben. Indes bestreitet er, an den vorgenannten Daten an den Lieferorten an der U.________(Adresse) und der S.________(Adresse) in T.________(Ortschaft) jeweils 15 Gramm Kokain- und 6 Gramm Heroingemisch gegen Entgelt an eine unbekannte Person übergeben zu haben.