24 Diese Erwägungen sind insofern zu ergänzen bzw. zu präzisieren, als die Rolle des Beschuldigten nicht ganz auf unterster Stufe anzusiedeln ist. Zwar ist zutreffend, dass er in der Organisation als Läufer sicher eine Rolle im unteren Bereich eingenommen hat. Doch genoss er auch einige Privilegien, welche auch ein gewisses Vertrauen in ihn ausdrücken. So wurden ihm die Wohnung in E.________ (Ortschaft) und das Fahrzeug VW Golf zum alleinigen Gebrauch überlassen.