Insofern kann die Bandenmässigkeit als erstellt erachtet werden. Die Gefährlichkeit der Organisation, in der der Beschuldigte mitwirkte, zeigt sich u.a. auch an ihrem weiten Tätigkeitsbereich (mehrere Kantone und Ortschaften mit regelmässigen Abnehmern) und dem Umstand, dass sie über Läuferund Bunkerwohnungen verfügte, die sie auch mit sehr grossen Betäubungsmittelmengen versorgen konnten. Die Organisation innerhalb der Bande ist eng geplant und arbeitsteilig, es gibt Läufer, Geldkuriere, evtl. solche, die das Lager versorgen bzw. allenfalls mischen und Auftraggeber, die via Chatnachrichten Bestellungen entgegennehmen und dann die Läufer avisieren.