Er erhielt für seine Tätigkeit einen Fixlohn sowie Kost und Logis und die Auslagen erstattet. Der Preis, den die Abnehmer zu zahlen hatten, war vorgegeben. Auch durch mehr Verkäufe hätte der Beschuldigte seinen Anteil nicht steigern oder für sich mehr rausnehmen können, da er die Einnahmen (abzgl. Fixlohn und Auslagen) abzuliefern hatte. Der Beschuldigte führte mithin seine Tätigkeit als «Läufer» innerhalb einer Drogenhandelsorganisation als Teil einer Bande aus, wobei er allerdings ein Glied auf einer der untersten Stufen mit einem sehr engen Handlungsspielraum war und unter Kontrolle seiner Auftraggeber stand.